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Einmalzahlungen für Bedürftige müssen als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt werden!

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Trotz weniger Teilnehmer und der ungewöhnlichen Kälte gab es eine interessante Diskussion zu dem Thema "Jobcenter sind die Schuldenfalle Nr. 1". Nach einem Montagsdemolied leitete einer der Moderatoren die Debatte ein: "Immer mehr Bedürftige (Bezieher des ALG II oder der Grundsicherung) sind auf Darlehen der Jobcenter angewiesen. Denn neben dem Regelsatz von 404,00 Euro gibt es keine weitere Zahlungen für besondere Bedarfe(z.B. eine Waschmaschine oder der Kühlschrank sind defekt und müssen ersetzt werden) als Zuschüsse für den Leistungsempfänger mehr. Diese notwendigen Anschaffungen sollen aus dem ohnehin nicht Existenz sichernden Regelbedarf bestritten werden oder werden allenfalls als Darlehen gewährt. Damit geraten die Bedürftigen in eine immer größere Abhängigkeit vom Jobcenter bzw. Schuldenfalle". Ein Redner fragte: "Zu welchen Konditionen werden denn diese Darlehen gewährt? Während Spareinlagen kaum noch verzinst werden, sind die Schuldzinsen immer noch sehr hoch". "Das Darlehen wird vom Jobcenter zwar zinslos gewährt, aber die monatlichen Tilgungsraten werden vom Regelbedarf abgezogen. Das sind üblicherweise 10% von der Darlehenssumme. Sind jedoch gleichzeitig mehrere notwendige Anschaffungen erforderlich, z.B. gleichzeitiger Defekt von Kühlschrank und Elektroherd, erhöht sich die Tilgung entsprechend und kann dann zur deutlichen Minderung des Regelbedarfs führen. Es verbleibt dann kaum mehr Geld zum Überleben. Selbst vom Bundesverfassungsgericht wurde gerügt, dass im Regelsatz keine Kosten für notwendige Einmalbedarfe, wie z.B. Weißgeräte enthalten sind." "Während der Bedürftige von dem Darlehen in eine dauerhafte Verschuldung getrieben wird, profitieren die sog. Sozialkaufhäuser", hieß es in einer weiteren Wortmeldung, "denn dem ALG II - Empfänger oder dem Bezieher der Grundsicherung stehen fast ausnahmslos nur gebrauchte Geräte zu und nur diese sind mit dem gewährten Kredit des Jobcenters bezahlbar". Eine Frau aus dem Publikum meldete sich:...

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