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Zur Strafe "Hartz-IV" kürzen? Nicht mit uns!
Alle Kürzungen des Existenzminimums sind nach Auffassung vieler Sozialverbände und Erwerbslosenberatungsstellen verfassungsrechtlich höchst bedenklich und richten großen Schaden bei den Betroffenen an. Zehn Jahre Erwerbslosenarbeit haben mich überzeugt, dass es regelrechte „Beutegruppen“ gibt, junge und Lebensunerfahrene, Schwache, Kranke, Unbeholfene. Eine nicht unbedeutende Zahl von Sanktionen resultiert aber auch aus dem gesunden Menschenverstand, der gegen dumme und sinnlose Maßnahmen und Forderungen von Jobcentermitarbeitern rebelliert. Aber auch leichtfertige Behördengläubigkeit, Depressionen und Mutlosigkeit machen es Jobcentermitarbeitern leicht zu sanktionieren.
rechtswidrige Sanktionen des Jobcenters Märkischer Kreis
Allein 24 rechtswidrige Sanktionen des Jobcenters Märkischer Kreis durfte ich bisher auf der Seite www.beispielklagen.de ausführlich dokumentieren. Von einer Vielzahl mehr habe ich Kenntnis. Allesamt rechtswidrig. Das heißt: keine dieser Sanktionen hielt einer rechtlichen Überprüfung nach dem SGB II stand. Verfassungswidrig sind wahrscheinlich alle Sanktionen. Nachzahlungen kommen erst nach Jahren, und nur für die die sich gewehrt haben.
„Ein Job-Angebot ablehnen. Fürs Jobcenter nicht erreichbar sein. So etwas kann für "Hartz-IV"-Empfänger böse enden. Etwa mit der Kürzung der Geldleistung. Die Linken-Politikerin Inge Hannemann und der Grundeinkommensaktivist Michael Bohmeyer organisieren Widerstand. Sie haben sanktionsfrei.de gegründet - eine Plattform, mit deren Hilfe sich Betroffene kostenfrei gegen Sanktionen wehren können.“
deutschlandfunk.de
„Gegen in ihren Augen ungerechtfertigte Sanktionen legen nur etwa 5 Prozent der...