![]()
„Qualifizierte Entzugsbehandlung“ von Alkohol- oder Medikamentenabhängigen
Von Dr. med. Mimoun Azizi
Suchterkrankung, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit – Begriffe, die jedem sicherlich schon einmal begegnet sind und hinter denen sich oftmals leidvolle Erfahrungen von sucht-kranken Menschen und deren Angehörigen verbergen. Viele Suchtkranke haben im Laufe ihrer Abhängigkeit bereits die Möglichkeit einer stationären Entgiftungsbehandlung kennen gelernt. Neben der Durchführung eines rein körperlichen Entzugs besteht weiterhin die Ge-legenheit zur Teilnahme an einer qualifizierten Entzugsbehandlung, die als notwendige me-dizinische Heilbehandlung anerkannt ist und im Blick auf die Kostenübernahme in erster Linie nach § 39 SGB V in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen fällt. Es handelt sich dabei um ein fachärztlich geleitetes Behandlungsangebot, bei dem es den Patienten ermöglicht werden soll, ihre eigene Lebenssituation zu reflektieren und neue Lösungswege erarbeiten zu können.
Der „Qualifizierte Entzug“ stellt einen Zwischenschritt im Versorgungsangebot der ambulant beratenden Stellen (Suchtberatung, Hausarzt) und der stationären Rehabilitation (Entwöh-nungsbehandlung) dar. Doch was zeichnet den qualifizierten Entzug aus? Während in den Allgemeinkrankenhäusern - zumeist auf einer internistischen Station - häufig eine medika-mentengestütze rein körperliche Entzugsbehandlung für die Dauer von drei bis sechs Tagen geleistet wird, umfasst die „Qualifizierte Entzugsbehandlung“ einen Behandlungszeitraum von bis zu 21 Tagen. Sie beinhaltet eine Kombination zwischen der Behandlung von körperlichen Entzugsmaßnahmen und entsprechender Motivationsarbeit, die zur Veränderung des bisherigen Suchtverhaltens beitragen soll. Das therapeutische Programm erweist sich dabei als recht umfangreich und richtet sich besonders an Abhängigkeitskranke, denen eine Ein-sicht in ihr pathologisches Suchtverhalten vermittelt werden kann und die eine...