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Kein Loveparade-Prozess

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Für die Loveparade-Tragödie 2010, bei der 21 Menschen starben und über 500 verletzt wurden, wird wohl niemand strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Foto: Frank Preuß Der lang erwartete Loveparade-Strafprozess ist geplatzt. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg lässt die Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Beschäftigte des Veranstalters nicht zu. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt. Dieser Beschluss wurde heute den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt. Danach wird es keine Hauptverhandlung gegen die zehn Angeschuldigten geben. Nach eingehender Prüfung der Anklagevorwürfe und der hierzu vorgelegten Beweismittel bestehe kein hinreichender Tatverdacht. "Die Vorwürfe der Anklage können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten", teilt das Landgericht am Dienstag in einer offiziellen Erklärung mit. Das Sachverständigen-Gutachten eines britischen Panikforschers, wesentliches Beweismittel in dem angestrebten Prozess, ist nach Auffassung der Kammer nicht verwertbar. Es leide an gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln. Darüber hinaus bestehe gegen den Gutachter "die Besorgnis der Befangenheit". Andere tragfähige Beweismittel aber stünden dem Gericht nicht zur Verfügung. Gegen den Beschluss können Staatsanwaltschaft und Nebenkläger binnen einer Woche Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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