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Wieder zwei Unfälle in Marl mit Fahrerflucht

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Marl: Unfallfluchten Am Donnerstag, zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr, stieß ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen auf der Straße Zur Höhe geparkten silberfarbenen Mercedes SLK und flüchtete. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.500 EUR. Eine weitere Flucht ereignete sich Mittwoch, zwischen 12.00 Uhr und 13.30 Uhr, auf dem Parkplatz eines Baumarktes an der Karl-Breuing-Straße. Hier fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen geparkten weißen VW Tiguan und entfernte sich von der Unfallstelle. Hier entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 EUR. Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt. Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

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