![50 Asylbewerber waren zu Gast im Hans-Katzer-Haus. Viele Fragen konnten beantwortet werden. Wichtige Botschaft des Nachmittags war die Erkenntnis, dass es unbedingt notwendig ist, sehr schnell Deutsch zu lernen.]()
In der vergangenen Woche ging es in Berlin erneut um die Flüchtlingsproblematik.
Es wurde die zweite große Reform zum Management der Flüchtlingssituation verabschiedet. Die Union konnte sich hier in den wesentlichen Punkten durchsetzen. Nun wird der Familiennachzug für so genannte „subsidiär Schutzbedürftige“ für zwei Jahre ausgesetzt, Registrierzentren werden zur Verfahrensbeschleunigung eingerichtet und nur schwere Erkrankungen sind in Zukunft noch Hindernisse für eine Abschiebung.
Das Ausländerrecht wird als Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht verschärft, um straffälligen Tätern von vorneherein klar zu machen, dass sie sich an unsere Rechts- und Werteordnung halten müssen, wenn sie hier leben wollen. Außerdem ist die Erklärung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten vom Bundestag beschlossen und kann nun nur noch einmal im Bundesrat blockiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rot-grün geführten Bundesländer verhalten.
Alle Maßnahmen haben sowohl mittelbar als auch unmittelbar Auswirkungen auf Marl.
Zur Erinnerung, mehr als 1500 Asylbewerber leben zur Zeit in Marl. Zu Anfang März wir es auch hier verwaltungsseitig Veränderungen geben. Der Marler Stadtrat hat in diesem Monat beschlossen, im Ortsteil Hüls auf dem Gelände Schacht 1/2 in den umzubauenden, ehemaligen Gebäuden der Zeche Auguste Victoria 150 Asylbewerber unterzubringen. Auch die städtische Tochter neuma hat aktuell den Auftrag, neue Wohnungen für Asylbewerber zu schaffen. Im städtischen Haushalt stehen hierfür 2 Millionen Euro bereit.
Die Zuweisung erfolgt übrigens nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel. Hierin ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen -also hier Flüchtlingsauswirkungen- zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl.